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   BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93   

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BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93 (https://dejure.org/1993,5963)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1993 - 1 AZR 55/93 (https://dejure.org/1993,5963)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 1 AZR 55/93 (https://dejure.org/1993,5963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen - Zulässigkeit der Versetzung eines Kraftfahrers vom Güternahverkehr in den Güterfernverkehr - Begriff der "Versetzung" im arbeitsrechtlichen Sinne - Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PersVG -DDR § 82 Abs. 6, § 116b Abs. 2 Nr. 5
    Mitbestimmung in den neuen Bundesländern bei nicht gebildetem Hauptpersonalrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90

    Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93
    Dabei kann ein anderer Arbeitsbereich auch dadurch gekennzeichnet sein, daß sich die Umstände der Arbeit, unter denen diese zu leisten ist, erheblich ändern (ständige Senatsrechtsprechung seit Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972; vgl. weiter Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 21/90 und 1 ABR 36/90 - sowie Senatsbeschluß vom 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - AP Nr. 25, Nr. 26 und Nr. 28 zu § 95 BetrVG 1972).

    Der Senat hat schon in seinen Entscheidungen vom 19. Februar 1991 (- 1 ABR 21/90 - AP Nr. 25 zu § 95 BetrVG 1972) und vom 16. Juli 1991 (- 1 ABR 71/90 - AP Nr. 28 zu § 95 BetrVG 1972) festgestellt, daß der Arbeitsbereich im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG grundsätzlich durch eine räumliche und eine funktionale Komponente geprägt ist, nicht aber durch eine zeitliche Komponente.

  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 71/90

    Versetzung bei Verlängerung der Wochenarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93
    Dabei kann ein anderer Arbeitsbereich auch dadurch gekennzeichnet sein, daß sich die Umstände der Arbeit, unter denen diese zu leisten ist, erheblich ändern (ständige Senatsrechtsprechung seit Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972; vgl. weiter Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 21/90 und 1 ABR 36/90 - sowie Senatsbeschluß vom 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - AP Nr. 25, Nr. 26 und Nr. 28 zu § 95 BetrVG 1972).

    Der Senat hat schon in seinen Entscheidungen vom 19. Februar 1991 (- 1 ABR 21/90 - AP Nr. 25 zu § 95 BetrVG 1972) und vom 16. Juli 1991 (- 1 ABR 71/90 - AP Nr. 28 zu § 95 BetrVG 1972) festgestellt, daß der Arbeitsbereich im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG grundsätzlich durch eine räumliche und eine funktionale Komponente geprägt ist, nicht aber durch eine zeitliche Komponente.

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93
    Dabei kann ein anderer Arbeitsbereich auch dadurch gekennzeichnet sein, daß sich die Umstände der Arbeit, unter denen diese zu leisten ist, erheblich ändern (ständige Senatsrechtsprechung seit Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972; vgl. weiter Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 21/90 und 1 ABR 36/90 - sowie Senatsbeschluß vom 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - AP Nr. 25, Nr. 26 und Nr. 28 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 18/87

    Begriff der Versetzung

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93
    Dabei kann ein anderer Arbeitsbereich auch dadurch gekennzeichnet sein, daß sich die Umstände der Arbeit, unter denen diese zu leisten ist, erheblich ändern (ständige Senatsrechtsprechung seit Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972; vgl. weiter Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 21/90 und 1 ABR 36/90 - sowie Senatsbeschluß vom 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - AP Nr. 25, Nr. 26 und Nr. 28 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93
    Es berechtigt darüber hinaus auch nicht zur Änderung des sog. Kernbereichs des Arbeitsverhältnisses, wozu insbesondere die Vergütungspflicht und die Arbeitspflicht zählen (BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG, Rz 36, 37, 48).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93
    Damit bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der vom Landesarbeitsgericht aufgeworfenen Kritik an der Rechtsprechung des Senats, wonach die Versetzung bei unterbliebener Beteiligung des Betriebsrats individualrechtlich unwirksam ist (Senatsurteil vom 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; zuletzt bestätigt durch Senatsurteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93
    Damit bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der vom Landesarbeitsgericht aufgeworfenen Kritik an der Rechtsprechung des Senats, wonach die Versetzung bei unterbliebener Beteiligung des Betriebsrats individualrechtlich unwirksam ist (Senatsurteil vom 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; zuletzt bestätigt durch Senatsurteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93
    Auch wenn man davon ausgeht, daß das Direktionsrecht tarifvertraglich erweitert werden kann, ist zu beachten, daß dies unter Berücksichtigung des an sich unabdingbaren Kündigungsschutzes nur in begrenztem Rahmen zulässig ist (vgl. dazu etwa BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz 54 a ff.).
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93
    Auch wenn man davon ausgeht, daß das Direktionsrecht tarifvertraglich erweitert werden kann, ist zu beachten, daß dies unter Berücksichtigung des an sich unabdingbaren Kündigungsschutzes nur in begrenztem Rahmen zulässig ist (vgl. dazu etwa BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz 54 a ff.).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93
    Auch wenn man davon ausgeht, daß das Direktionsrecht tarifvertraglich erweitert werden kann, ist zu beachten, daß dies unter Berücksichtigung des an sich unabdingbaren Kündigungsschutzes nur in begrenztem Rahmen zulässig ist (vgl. dazu etwa BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz 54 a ff.).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auch in dem Urteil vom 26. Januar 1993 (- 1 AZR 303/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 4. Mai 1993 (- 1 AZR 55/93 - n.v.) prüft der Erste Senat nicht die Wirksamkeit der einzelvertraglichen Maßnahme, sondern die Wirksamkeit der "Versetzungsweisung".

    Der Arbeitnehmer kann eine entsprechende Feststellungsklage erheben (vgl. z.B. Urteile des BAG vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - und 4. Mai 1993 - 1 AZR 55/93 - n.v.).

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Er ändert sich nicht schon durch die Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (BAGE 68, 155, 159 f. = AP Nr. 28 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe; BAG Urteil vom 4. Mai 1993 - 1 AZR 55/93 - n.v., zu I 2 d der Gründe; ebenso u. a. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 99 Rz 25; Galperin/Löwisch, BetrVG, Bd. II,6. Aufl., § 99 Rz 18 a; Schlochauer in Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 47; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., §§ 99 bis 101 Rz 158 a).
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